invasive Pflanzen (Neophyten)und die organisierte Verantwortungslosigkeit. „Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.“(Laozi) |
2016 habe ich die Knöterichbestände an der Orla kartiert und an die Untere Naturschutzbehörde gemeldet. Was ist passiert? Auf der Seite des Freistaates Thüringen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz findet sich bei den Knötericharten unter Maßnahmen folgendes: "Da die Pflanzen wegen ihrer großen Regenerationsfähigkeit nur mit erheblichem Aufwand bekämpft werden können, ist genau zu prüfen, ob eine Bekämpfung Erfolgsaussichten hat und ob im Einzelfall das Ziel den Aufwand rechtfertigt. Zur Vorbeugung einer weiteren Ausbreitung sollten vorrangig Einzelbestände an Fließgewässersystemen, die ansonsten frei von Staudenknöterich sind, bekämpft werden." Die Naturschutzbehörde hat pflichtgemäß meine Angaben an die betroffene Gemeinde Oppurg weitergeleitet. Seit 2016 dürfen die Pflanzen hier ungestört wachsen. Hier ein Beispiel für jahrzentelange Untätigkeit: Zwickauer Mulde bei Wilkau-Haßlau
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Warum ist nichts passiert?
Wenn von der Pleite bedrohte Banken und Firmen eine betimmte Größe erreichen, müssen sie mit Milliarden gerettet werden. Wenn invasive Neophyten eine bedrohliche Ausbreitung für die Artenvielfalt erreichen, muß man nichts mehr tun.
Wozu führen aber "pflichtgemäßes Ermessen und verhältnismäßige Maßnahmen" (Bundesnaturschutzgesetz §40a) wenn die Behörden und Gemeinden über keine entsprechende finanzielle Ausstattung verfügen ? Eine Meldung über einen Standort von invasiven Neophyten an die untere Naturschutzbehörde führt dazu, dass die Behörde die betroffene Gemeinde informiert und Ratschläge für die Bekämpfung der jeweiligen Pflanze gibt. Meine Erfahrung ist, dass es sich nach der jeweiligen Pflanze richtet, ob überhaupt gehandelt wird. Am größten ist die Bereitschaft gegen die Herkulesstaude (Riesen-Bärenklau) vorzugehen, weil diese Pflanze beim Menschen zu "Verbrennungen" (phototoxische Wirkung) führen kann.
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Das ist notwendig!
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2. Verbreitung duch Baumaßnahmen unterbinden (Haftung der Baufirmen) |
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In der Schweiz gibt es dafür ein Faltblatt Neophyten auf Baustellen.
Auf dieser Internetseite finden sich mehrere Beispiele für diese Art der Verbreitung.
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3. Bessere finanzielle Austattung der Naturschutzbehörden und Gemeinden gegen die weitere Ausbreitung von Neophyten | |||
"Milliarden Euro Steuergeld steckt die Politik in Projekte, die schieflaufen, teurer werden oder schon von Anfang an überflüssig sind."
Das Schwarzbuch - Die öffentliche Verschwendung
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3. Information und Ansprechpartner |
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Die Mitarbeit der Anwohner (Meldung von Standorten, eventuelle Beteiligung an Maßnahmen) ist absolut wichtig, setzt aber Wissensvermittlung und Problembewußtsein voraus.
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4. Herbizide sind besser als unrealistische Vorschläge (Beweidung, Weidenspreitanlagen, 8-maliges Mähen, Ausstechen in Schotter und Schutt) |
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Abhängig von der Neophytenart und dem Standort der Pflanzen sind Mähen und Ausstechen nicht immer zielführend. Die Zackenschote verbreitet sich erfolreich entlang von Straßen. Selbst mit einem Wurzelausstecher verbleiben Wurzelfragmente im schottrigen Boden und werden Samen eingearbeitet. Das Gleiche trifft auf steinige Hänge w.z.B. im Leutratal zu. Wenn sich die Naturschutzbehörden und Naturschutzverbände weiter stirkt und nur mit verbaler Alternative gegen den Herbizideinsatz z.B. im Leutratal oder den Zechsteinriffen in der Orlasenke stellen, wird in kürzester Zeit auch in Natur- und Landschaftsschutzgebieten das Zackenschötchen dominieren und von Artenvielfalt kann dann keine Rede mehr sein. Selbst neben Ackerflächen, die mehrmals im Jahr mit Herbiziden behandelt werden und in der schottrigen Bankette von Straßen, wird so das Zackenschötchen nicht bekämpft.
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südlich Pößneck/Öpitz | |||
Durch Herbizideinsatz geschädigte Zackenschötchen am Feldrain. Ein ungewollter "Kollateralschaden" |